Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Sachbereich Ordnung, Sicherheit und Soziales

Reisepass, beantragen


Beschreibung

Gem. § 1 Abs. 1 Passgesetz sind deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen.

Als Pass im Sinne des Gesetzes gelten: 

  • Reisepässe, 

  • vorläufige Reisepässe.

Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Bürger sind verpflichtet, sich über die Einreisebestimmungen hinreichend zu informieren. Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. 

Pässe sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und können in begründeten Fällen versagt werden. Die Verlängerung/Aktualisierung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

Besondere Pässe:

  • Express-Reisepass: Beantragungsdauer 72 Stunden (an Werktagen).

Reisepass für Personen unter 18 Jahren:

Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.

Bei jedem Reisepassantrag werden zwei Fingerabdrücke des Antragstellers gescannt, auf hinreichende Qualität geprüft und an die Bundesdruckerei übermittelt. Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u. a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert. Reisepässe für Kinder werden bis zum 6. Lebensjahr ohne Fingerabdrücke ausgestellt.

Reisepass Neubeantragung nach Verlust/Diebstahl:

Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. In beiden Fällen muss der Verlust/Diebstahl bei der Passbehörde angezeigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Rechtsgrundlagen

Link zur anderen Webseite:


Notwendige Unterlagen

  • ein neues biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), ohne Kopfbedeckung laut Fotomustertafel der Bundesdruckerei

  • Personalausweis, bisheriger Pass 

  • empfehlenswert Geburtsurkunde/Eheurkunde

  • Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen

  • sofern nur eine Person sorgeberechtigt ist – Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativattest). 

  • Hinweis: Bei einem Erstantrag benötigen wir die Geburtsurkunde.


Gebühren

  • Reisepass vor dem 24. Lebensjahr: 37,50 EUR

  • Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 EUR

  • Express-Reisepass vor dem 24. Lebensjahr: 69,50 EUR

  • Express-Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 102,00 EUR

  • Reisepass mit 48 Seiten (normal sind es 32 Seiten): 22,00 EUR zzgl.


Weiterführendes

Gültigkeit

  • bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre

  • nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre

  • vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Ein Pass verliert frühzeitig an Gültigkeit, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Passinhabers nicht zulässt.

 


Ansprechpartner

Frau H. Sonntag
Telefon (038796) 59914

 

 
 
Nächste Sitzungen
 
 
 
 
VERANSTALTUNGEN
 
 
 
 
WetterOnline
Das Wetter für
Plattenburg
 
 
 

Die aktuelle Waldbrandwarnstufe finden Sie auf www.mil.brandenburg.de.