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Abstimmungsbekanntmachung

Plattenburg, den 14. 08. 2017

Abstimmungsbekanntmachung

 

 

über die Durchführung eines Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“

 

 

Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem

 

29. August 2017 bis zum 28. Februar 2018

 

durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß § 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben.

 

 
 

 
 
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