Pflicht zu Mund-Nasenschutz in ÖPNV und Einzelhandel

Plattenburg, den 27. 04. 2020

Ab Montag (27. April) ist im ganzen Land Brandenburg das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht.

„Viren werden durch Tröpfchen beim Husten, Niesen und Sprechen übertragen. Mund-Nasen-Bedeckungen können das Versprühen von erregerhaltigen Tröpfchen reduzieren und damit andere Menschen schützen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung darf auf keinen Fall ein trügerisches Sicherheitsgefühl erzeugen. Abstandsgebot und Hygieneregeln müssen weiter strikt eingehalten werden“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am Sonntag.