Öffentliche Auslegung Vorentwurf Windpark Kletzke
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plattenburg hat auf ihrer Sitzung am 12.01.2016 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Kletzke“ für die Gemeinde Plattenburg mit Begründung und Planzeichnung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Umweltprüfung wird gemäß § 2a BauGB in Form eines Umweltberichts der Begründung beigefügt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 Windpark Kletzke“ der Gemeinde Plattenburg mit
- Planzeichnung Stand Oktober 2015,
- Begründung Stand Dezember 2015 und
- Umweltbericht inkl.
- Schall- und Schattenwurfprognosen Stand Oktober 2015
- avifaunistische Kartierungen 2013/2014
- Fledermausuntersuchungen 2013/2014
liegt in der Zeit
vom 08.02.2016 bis 11.03.2016
im Gebäude der Gemeindeverwaltung Plattenburg, OT Kletzke, Dorfstraße 52a während der Dienststunden:
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
aus.
Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Kletzke“ einzusehen.
Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum 11.03.2016 (schriftlich oder zur Niederschrift) in der Gemeinde Plattenburg, OT Kletzke, Dorfstraße 52a, abgegeben werden.