Einbeziehungssatzung der Gemeinde Plattenburg für den Ortsteil Uenze

Plattenburg, den 28. 01. 2020

Bekanntmachung

des Satzungsbeschlusses zur Einbeziehungssatzung der Gemeinde Plattenburg für den Ortsteil Uenze für eine Teilfläche des Flurstückes 25 der Flur 5 der Gemarkung Uenze an der Uenzer Dorfstraße

 

Die Gemeindevertretung Plattenburg hat in der Sitzung am 10.12.2019 die Einbeziehungssatzung der Gemeinde Plattenburg für den Ortsteil Uenze, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (Stand 12/2019) als Satzung beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Satzung mit der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Ergänzungssatzung im der Gemeindeverwaltung Plattenburg, Dorfstr. 52a, 19339 Plattenburg OT Kletzke während der Dienstzeiten

Montag                9.00       bis         15.00 Uhr

Dienstag             9.00       bis         17.30 Uhr           

Mittwoch             9.00       bis         15.00 Uhr           

Donnerstag        9.00       bis         15.30 Uhr           

Freitag                9.00       bis         11.30 Uhr           

 

einsehen und über Inhalt Auskunft verlangen.

 

Beachtliche Verletzungen der in § 214, Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden gem. § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Plattenburg geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsprozesses. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für Eingriffe oder eingetretene Vermögensnachteile durch die Einbeziehungssatzung, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.