Sachbereich Ordnung, Sicherheit und Soziales

Personalausweis


Beschreibung

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

 

 

 

 

 


Rechtsgrundlagen

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Notwendige Unterlagen

 

 


Gebühren


Weiterführendes

Gültigkeitsdauer


Ansprechpartner

Frau H. Sonntag
Telefon (038796) 59914