Führungszeugnis, beantragen
Beschreibung
Führungszeugnis
Kurzbeschreibung der Leistung
Entgegennahme eines Antrages auf Erteilung eines persönlichen oder behördlichen Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister
- Die Erteilung eines Führungszeugnisses können Sie beantragen, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde Plattenburg meldebehördlich registriert sind.
- Sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie den Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses persönlich stellen, vor dem 14. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden, ab dem 14. Lebensjahr kann der Antrag selbst gestellt werden.
- Sie erhalten Auskunft zu den eigenen ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister.
Besonderheiten:
- Wer ein Führungszeugnis beantragt muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z. B. Bewerbung) benötigt wird.
- Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.
- Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zugestellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu bekommen.
Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses muss persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Plattenburg gestellt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit:
- Bearbeitungszeit im Bundeszentralregister beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof etwa 1 bis 2 Wochen (einschließlich Postweg)
Erforderliche Unterlagen/Formulare:
Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
Rechtliche Grundlagen
§ 30 Bundeszentralregistergesetz
Gebühren
Bei der Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 EUR zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Sachbereich Ordnung, Sicherheit und Soziales
Frau H. Sonntag (038796) 59914