Sachbereich Ordnung, Sicherheit und Soziales

Führungszeugnis, beantragen


Kurzinformationen

Ein Führungszeugnis kann von Personen beantragt werden, die meldebehördlich in der Gemeinde registriert sind. Die Person muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. 


Beschreibung

Sie erhalten Auskunft zu den eigenen, ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister. Wer ein Führungszeugnis beantragt, muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z. B. Bewerbung) benötigt wird. Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, sind der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen. Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zugestellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu bekommen.

Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, ist zudem eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.

Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses muss persönlich gestellt werden.


Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz


Notwendige Unterlagen


Fristen

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei 1 bis 2 Wochen.


Gebühren

Bei der Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 EUR zu entrichten.


Ansprechpartner

Frau H. Sonntag
Telefon (038796) 59914