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Melderegister, Übermittlungssperre


Kurzinformationen

Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind. 

 

 

 

 

 

 


Beschreibung

  1. „Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

  3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

  4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

  5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage“


Rechtsgrundlagen

§ 51 Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben zum Einrichten der Sperre in der Meldestelle einreichen.


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau H. Sonntag
Telefon (038796) 59914


Formulare

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