Personalausweis

Beschreibung

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

 

 

 

 

 

Rechtsgrundlagen

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Notwendige Unterlagen

 

 

Kosten

neue Gebührenverordnung ab 07.02.2026

Weiterführendes

Gültigkeitsdauer

Ansprechpartner

Sachbereich Ordnung, Sicherheit und Soziales
Frau H. Sonntag
Telefon (038796) 59914