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Bauabgangsstatistik 2026
Plattenburg, den 21.10.2026Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die
Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz -
HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die
Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des
Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a.
die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie deshalb bitte als Eigentümerin/Eigentümer
• den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
• den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume,
Wohnungen)
• die Nutzungsänderung von Wohnraum
per Post an Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315
Berlin oder als E-Mail an .
Unter dem Link https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet kann
der Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als
1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten
Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der
Bauaufsichtsbehörde ein.
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