Einbeziehungssatzung der Gemeinde Plattenburg für den Ortsteil Uenze
Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses zur Einbeziehungssatzung der Gemeinde Plattenburg für den Ortsteil Uenze für eine Teilfläche des Flurstückes 25 der Flur 5 der Gemarkung Uenze an der Uenzer Dorfstraße
Die Gemeindevertretung Plattenburg hat in der Sitzung am 10.12.2019 die Einbeziehungssatzung der Gemeinde Plattenburg für den Ortsteil Uenze, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (Stand 12/2019) als Satzung beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Satzung mit der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Ergänzungssatzung im der Gemeindeverwaltung Plattenburg, Dorfstr. 52a, 19339 Plattenburg OT Kletzke während der Dienstzeiten
Montag 9.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 11.30 Uhr
einsehen und über Inhalt Auskunft verlangen.
Beachtliche Verletzungen der in § 214, Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden gem. § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Plattenburg geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsprozesses. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für Eingriffe oder eingetretene Vermögensnachteile durch die Einbeziehungssatzung, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.