Notbetreuung auch in den Kitas

Plattenburg, den 27. 12. 2020

Allgemeinverfügung für den Landkreis Prignitz – Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen   ab 04.01.2021

 

Zu Beginn der kommenden Woche wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Prignitz veröffentlicht. Vorab informieren wir diesbezüglich: Der Landkreis Prignitz hat bei einer Überschreitung des 7‐Tages‐lnzidenzwertes von 200 gemäß der Dritten SARS‐CoV‐2‐Eindämmungsverordnung, geändert durch Verordnung vom 18.12.2020 des Landes Brandenburg, weitergehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) zu treffen, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Allgemeinverfügung hat der Landkreis 945 kumulierte Fälle seit März 2020 und derzeit 473 aktive Infektionen zu verzeichnen. Die 7‐Tage‐lnzidenz lag am 23. Dezember 2020 bei 395,23.  

 

Zusätzlich zu den bestehenden Notbetreuungsregelungen von Schulen und Horten wird vom   04.01.2021 – 10.01.2021 nun auch der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen untersagt. Es wird eine Notbetreuung angeboten: ‐  für Kinder, deren beide Eltern in kritischen Infrastrukturbereichen arbeiten und ‐  sofern ein sorgeberechtigter Elternteil im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Nach wie vor gilt der Appell des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg: „Es wird allen Eltern dringend nahegelegt, soweit möglich, ihre Kinder zu Hause zu betreuen.“

Das Formular für die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Kreisverwaltung unter:

 

https://www.landkreis‐prignitz.de/de/gesundheit‐ soziales/gesundheit/Informationen_corona_verfuegungen.php.

 

Den ausgefüllten Antrag mit der Arbeitgeberbescheinigung* reichen Sie bitte unverzüglich   an die Kreisverwaltung des Landkreises Prignitz, der gemäß der geänderten Eindämmungsverordnung vom 18.12.2020 für die Prüfung und Bescheidung der Anträge zuständig ist.  

 

Antragsformulare können zur Fristwahrung auch vorab per E‐Mail an:     

Büro des Landrates Pressestelle Frank Stubenrauch

Telefon: 03876 713 290

Telefax: 03876 713 291

www.landkreis-prignitz.de eingereicht werden.

Weitere Informationen dazu gibt es auch im Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen, Telefon 03876 713 488.

 

*Der Nachweis der Zugehörigkeit eines infrastrukturkritischen Tätigkeitsbereiches ist durch Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers auf dem Antragsformular oder durch andere geeignete Nachweise (bspw. Arbeitsvertrag, Gewerbeanmeldung etc.) zu erbringen.