Bebauungsplan „Wohnen am Mühlendamm" im Ortsteil Viesecke
Bekanntmachung der Aufstellung und der Billigung des Entwurfes und Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan „Wohnen am Mühlendamm" im Ortsteil Viesecke
in der Gemeinde Plattenburg
Die Gemeindevertreterversammlung hat am 26.10.2021 (Beschluss-Nr. 19/21) die Aufstellung des B-Planes „Wohnen am Mühlendamm" im Ortsteil Viesecke beschlossen und den Entwurf des B-Planes „Wohnen am Mühlendamm" im Ortsteil Viesecke gebilligt. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird auf der Grundlage des Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist; sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert worden ist, aufgestellt.
Das Planverfahren wird als einstufiges Verfahren auf Grundlage des § 13b BauG nach den Regelunge des § 13a BauGB aufgestellt.
Ein Umweltbericht wird nicht erarbeitet und naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung wird nicht angewendet.
Eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß der Regelungen nach § 44 BNatSchG wird erforderlich und ist Bestandteil der Planunterlagen.
Beeinträchtigungen von nationalen und europäischen Schutzgebieten müssen nicht befürchtet werden.
Um die Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, führt die Gemeinde Plattenburg die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Wohnen am Mühlendamm" im Ortsteil Viesecke durch.
Planungsziele
Die Flächen des Plangebietes sollen für den Bau von Wohnhäusern entwickelt werden. Aufgrund der Lage und Größe des Plangebietes eignet sich die Fläche für die Errichtung von Einfamilienhäusern. Wegen der Einbindung im Ortsteil soll hier ausschließlich eine Wohnnutzung stattfinden. Die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten soll begrenzt werden.
Die Freiflächen der Baugrundstücke sollen gärtnerisch gestaltet werden.
Die gestalterischen Entwicklungen der baulichen Anlagen und der Freiflächen sollen orts- und landschaftstypisch erfolgen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Wohnen am Mühlendamm" erfolgt in der Zeit
vom 01.12.2021 bis zum15.01.2022
zu jedermanns Einsicht in der Bauverwaltung
Gemeinde Plattenburg
Dorfstraße 52 a
19339 Plattenburg
Telefon (038796) 5990
Telefax (038796) 59933
während der Dienstzeit:
montags, 08.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
mittwochs, donnerstags 08.00 bis 12.00
und 13.00 bis 16.00 Uhr
freitags 08.00 bis 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (038796) 59918) auch außerhalb dieser Zeiten in der Gemeinde Plattenburg
Dorfstraße 52 a
19339 Plattenburg
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender der Internet-Adresse eingestellt:
https://www.plattenburg.de/news/index.php?rubrik=1
Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlendamm" im Ortsteil Viesecke schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Verwaltung Gemeinde Plattenburg vorgebracht werden. Gelegenheit zur Erörterung wird gegeben.
Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die
Gemeinde Plattenburg
Dorfstraße 52 a
19339 Plattenburg
Telefon (038796) 5990
Telefax (038796) 59933
oder per E-mail an:
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohnen am Mühlendamm" im Ortsteil Viesecke unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Gemeinde Plattenburg, den 16.11.2021
gez. Anja Kramer
Bürgermeisterin