Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Plattenburg im Bereich der Gemarkungen Söllenthin, Bendelin und Netzow
Die Gemeindevertretung hat am 14.06.2021 (Beschluss-Nr. 13/21 GV) die Einleitung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Plattenburg im Bereich der Gemarkungen Söllenthin, Bendelin und Netzow beschlossen.
Ziel der Änderung ist die Anpassung der in diesem Bereich bereits dargestellten Sondergebietsfläche „Windeignungsgebiet“ an das durch die Regionalplanung ausgewiesene Eignungsgebiet Windenergienutzung „Netzow – Söllenthin – Vehlin“. Im Vergleich zu den bisher rechtswirksamen Darstellungen des Flächennutzungsplanes wird das Windeignungsgebiet im Regionalplan im Grundsatz nach Süden durch zusätzliche Flächen erweitert und im Norden deutlich verkleinert. Damit soll ein bestehender Windpark angrenzend sinnvoll erweitert werden. Der Änderungsbereich ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Er befindet sich zwischen den Ortsteilen Bendelin, Netzow und Söllenthin und umschließt zwei Teilbereiche mit insgesamt rund 134 ha. Der nördliche Teil umfasst im Wesentlichen die bisherige Darstellung Sondergebiet im FNP, der südliche Teil ist eine Neuausweisung entsprechend Regionalplan. Der Änderungsbereich umfasst überwiegend Landwirtschafts- und Forstflächen und ist weiträumig von Landwirtschaftsflächen umgeben. Im nördlichen Bereich befindet sich bereits ein Windpark, der sich im Norden und Osten bis nach Vehlin, Schönhagen und Görike erstreckt.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im vollständigen Verfahren gemäß § 2 BauGB (Baugesetzbuch). Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt und gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht erarbeitet. Diese liegen derzeit noch nicht vollständig vor, sondern werden zum 1. Entwurf erarbeitet. Untersuchungsumfang und Detaillierungsgrad ergibt sich unter anderem aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB. Erste Aussagen zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen sind in der Begründung enthalten.
Um die Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, liegen die Planunterlagen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung gemäß § 2 a BauGB mit Stand Dezember 2021, in der Zeit
vom 01. Februar – 22. März 2022
zu jedermanns Einsicht in der Bauverwaltung der
Gemeinde Plattenburg
Dorfstraße 52 a
19339 Plattenburg
Zimmer 10
Telefon (038796) 5990
Telefax (038796) 59933
während der Dienstzeiten:
montags 08.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.30 Uhr
mittwochs, donnerstags 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.30 Uhr
freitags 08.00 bis 11.30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (038796) 59918) auch außerhalb dieser Zeiten öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Plattenburg und über das zentrale Landesportal Brandenburg unter folgenden Links verfügbar:
Während dieser Auslegungsfrist können die Planunterlagen von jedermann eingesehen und Stellungnahmen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich, elektronisch, mündlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Verwaltung der Gemeinde Plattenburg vorgebracht werden. Gelegenheit zur Erörterung wird gegeben.
Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die
Gemeinde Plattenburg
Dorfstraße 52 a
19339 Plattenburg
Telefon (038796) 5990
Telefax (038796) 59933
oder per E-mail an:
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 des Baugesetzbuches i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Gemeinde Plattenburg, den 18.01.2022
Anja Kramer
Bürgermeisterin