Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Ab Mittwoch verschärfte Corona-Maßnahmen in der Prignitz

Plattenburg, den 25. 01. 2022

Der Landkreis teilt mit:

 

Damit liegt in der Prignitz der Sieben-Tage-Inzidenzwert drei Tage lang ununterbrochen über 750 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus. Das wurde heute auf der Internetseite des Landkreises publiziert. Zusätzlich überschreitet landesweit laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent.

 

Damit gelten im Landkreis Prignitz gemäß § 27 Abs. 1 der 2. SARS-CoV-2-EindV ab morgigen Mittwoch verschärfte Corona-Maßnahmen entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung.

Dazu gehören ab dem 26. Januar 2022 insbesondere folgende Schutzmaßnahmen:

In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum u.a. nur für den Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen, die Begleitung und Betreuung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,

die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen, die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren, die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten zulässig.

 

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für geimpfte Personen die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis vorlegen, genesene Personen und Personen, für die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde.

 

Sobald im Landkreis Prignitz an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Sieben-Tage-Inzidenzwert ununterbrochen unter 750 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus liegt, wird dieses auf der kreiseigenen Website  bekanntgegeben. Ab dem Tag der Bekanntgabe entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung.

 
 

 
 
Nächste Sitzungen
 
 
 
 
VERANSTALTUNGEN
 
 
 
 
WetterOnline
Das Wetter für
Plattenburg
 
 
 

Die aktuelle Waldbrandwarnstufe finden Sie auf www.mil.brandenburg.de.