Neue Eindämmungsmaßnahmen ab 09.02.2022 - Tragen einer FFP2-Maske

Plattenburg, den 09. 02. 2022

Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 2. SARS-CoV-2-EindV)
vom 23. November 2021
(GVBl.II/21, [Nr. 93])

zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Februar 2022

 

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung am 09.02.2022 wird das Tragen einer FFP2-Maske in allen Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels und sonstige Einrichtungen mit Publikumsverkehr zur Pflicht!

Wir weisen darauf hin, dass dies auch für die Räume der Gemeindeverwaltung gilt!