Mitteilung des Landkreises Notbetreuung Schule Hort

Plattenburg, den 22. 12. 2020

Notbetreuung in Schule/Hort
Antrag kann auf der Website des Landkreises heruntergeladen werden


Ab dem 4. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht in Grundschulen sowie der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) untersagt. Für Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe ist eine Notbetreuung zu gewährleisten.
Schulpflichtige Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe sollen nur dann in Notbetreuung betreut werden können, wenn dies aus Kindeswohlgründen erforderlich ist, oder, wenn beide Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind. Ein Anspruch dieser Kinder besteht auch dann, wenn ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.
Schulpflichtige Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Vorrang hat die häusliche Betreuung.
Zuständig für die Prüfung und Bescheidung der Anträge ist der Landkreise Prignitz gemäß der geänderten Eindämmungsverordnung vom 18.12.2020. Der entsprechende Antrag zur Prüfung des Rechtsanspruches auf Notfallbetreuung steht auf der Website des Landkreises unter folgendem Link zur Verfügung:


https://www.landkreis-prignitz.de/de/gesundheit-soziales/gesundheit/Informationen_corona_verfuegungen.php.


Dieser ist ausgefüllt, von allen Personensorgeberechtigten unterzeichnet und vom Arbeitgeber bestätigt an den Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen zu senden. Antragsformulare können zur Fristwahrung auch vorab per E-Mail an eingereicht werden. Weitere Informationen dazu gibt es auch im Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen, Telefon 03876 713 488.
Der Nachweis der Zugehörigkeit eines infrastrukturkritischen Tätigkeitsbereiches ist durch Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers auf dem Antragsformular oder durch andere geeignete Nachweise (bspw. Arbeitsvertrag, Gewerbeanmeldung etc.) zu erbringen.
Büro des Landrates
Pressestelle
Frank Stubenrauch
Telefon: 03876 713 290
Telefax: 03876 713 291
www.landkreis-prignitz.de