Siebte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung beschlossen
– Kontaktbeschränkungen werden gelockert
Ab Montag (8. März 2021) werden in Brandenburg die Kontaktbeschränkungen gelockert. Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport in Gruppen wieder möglich. Einzelhandel, Museen und alle körpernahen Dienstleistungen können unter Auflagen wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen auch Baufachmärkte und Babyfachmärkte für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnen. Grundsätzlich wird aber der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 28. März verlängert.