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Elternbrief des Schulleiters zum Start ins neue Schuljahr

05. 08. 2021

Werte Eltern, liebe Kinder,

ich hoffe Sie und ihr hattet trotz der besonderen Bedingungen, die nach wie vor herrschen, einige erholsame Ferien bzw. Urlaubstage. 

Bitte lesen Sie nachfolgende Belehrungen und Informationen aufmerksam durch und bestätigen Sie Ihre Kenntnisnahme auf dem anhängenden Abschnitt fristgerecht durch Abgabe bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer. 

In Brandenburg beginnt ab dem 09.08.2021der Präsenzunterricht im Regelbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler.

Das bedeutet nach jetzigem Stand:

Der Unterricht erfolgt auf Grundlage der Stundentafel jedes einzelnen Jahrganges.

Damit wird die Wissens- und Kompetenzvermittlung in allen Fächern gesichert.

Um den Präsenzunterricht im Regelbetrieb durchführen zu können, müssen zentrale Festlegungen der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg und Festlegungen des Rahmenhygieneplans des Landes umgesetzt und eingehalten werden.

Im Interesse der Schaffung bestmöglicher Voraussetzungen für das Erreichen der Bildungsziele Ihrer Kinder ist es notwendig, dass wir uns durch gemeinsames Agieren und gegenseitiges Unterstützen dieser Aufgabe in Zeiten von „Covid 19“ stellen. 

Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen (z.B. trockener Husten, Fieber,

Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen u.a.) bzw. bei einer COVID-19 Erkrankung darf Ihr Kind, die dem Schulbetrieb dienenden

Räume nicht betreten, schulische Einrichtungen nicht benutzen und an Veranstaltungen der

Schule nicht teilnehmen bis nach Attest des behandelnden Arztes oder des

Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. 

Das im März verabschiedete Testkonzept zur Minimierung der Risiken einer möglichen Infektion mit COVID- 19 gilt auch im Schuljahr  2021/22. Ihr Kind muss wöchentlich am Montag und Mittwoch einen Nachweis über einen durchgeführten Coronatest  mit negativem Ergebnis vorlegen. Ohne negativen Testnachweis ist das Betreten der Schule untersagt. 

Beachten Sie bitte die Informationen, die durch die Klassenlehrkräfte gegeben werden.

Entsprechende Bescheinigungen und Formulare zur Nachweispflicht werden Ihnen über die

Klassenlehrkräfte ausgehändigt. Die Verweigerung zum Selbsttest und die damit verbundene Nichtteilnahme am Regelbetrieb im Präsenzunterricht werden als unentschuldigtes Fehlen dokumentiert. Entsprechend der Festlegungen in der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg gilt des Weiteren:

  • Maskenpflicht im Innenbereich der Schule für alle SUS ab Klasse 7
  • Maskenpflicht für alle Grundschüler im Innenbereich der Schule in der Zeit vom

09.08.2021 bis 20.08.2021

  • Im Außenbereich ist das Tragen eines Mund- Nasenschutzes für SuS und der in Schule tätigen Personen freiwillig
  • Alle anderen Personen unterliegen der Maskenpflicht im Innen und Außenbereich der Schule
  • Nachweispflicht (geimpft, getestet bzw. genesen) vor Betreten der Schule (Ausnahme Bringen und Abholen von Schülern)

Für den Präsenzunterricht im Regelbetrieb gilt:

Unterricht nach Stundenplan von MO bis FR Die Schulpflicht gilt in vollem Umfang entsprechend der Festlegungen im Brandenburgischen Schulgesetz.

Eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb ist nur dann möglich, wenn es aus medizinischer Sicht für erforderlich gehalten und ärztlich attestiert wird, dass Ihr Kind einer  gemäß den Festlegungen des RKI benannten Risikogruppe zuzuordnen ist. Betroffene Schüler erhalten dann ein Angebot im Distanzunterricht. Im Einzelfall muss durch die Eltern/Sorgeberechtigten in Absprache mit den behandelnden Ärzten kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhöhte gesundheitliche Risiko eine längere Abwesenheit vom Präsenzunterricht erforderlich macht.

Der Infektionsschutz aller an Schule Beteiligten hat oberste Priorität. Daher gelten in der Schule strenge Hygienevorschriften, die folgende Punkte beinhalten: 

  • Abstandsgebot(1,5m) als Empfehlung, wenn möglich einhalten 
  • Gruppenmischung auf ein notwendiges Minimum reduzieren
  • Geordnetes Betreten und bzw. Verlassen des Schulgebäudes
  • Minimierung von Begegnung auf den Gängen 
  • Vorgeschriebene Wege und Plätze sind einzuhalten 
  • Raum- und Platzwechsel nur im unabdingbaren Rahmen (bei. Platzwechsel zwingend Desinfektion notwendig)
  • Toilettenbereich nicht in Gruppen betreten (mit Mund- Nasen-Schutz; im Anschluss Waschen und Desinfektion der Hände) 
  • Niesen und Husten in die Armbeuge
  • Regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume
  • Weitere notwendige Infos werden durch KL bzw. FL gegeben
  • Gemeinsames Nutzen bzw. Austausch von Arbeitsmitteln auf ein Minimum reduzieren (Desinfektion erforderlich)
  • An Unterrichtstagen mit Nachmittagsunterricht, ist unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Umgangsverordnung und des Rahmenhygieneplans ein kurzzeitiges Verlassen des Schulgeländes möglich (Einverständniserklärung der Eltern muss vorliegen)

Das oberste Anliegen aller Maßnahmen ist, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller in Schule befindlichen Personen zu erhalten. Bitte helfen Sie mit, ihre Kinder dafür zu sensibilisieren.

Sollte durch fahrlässiges bzw. mutwilliges verstoßen gegen geltende Vorschriften und gesetzl. Regelungen die Gesundheit anderer gefährdet werden, muss ich diese Verstöße umgehend unterbinden und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Der Unterricht am Montag endet für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule nach der 4. Unterrichtsstunde. Alle weiteren Informationen zur Organisation der ersten Schultage werden durch die Klassenlehrkräfte mitgeteilt.

Der Stundenplan für den 09.08.2021 für alle Klassenstufen wird auf der Homepage bereitgestellt.

Ich wünsche Ihnen und uns einen wenn möglich reibungslosen Start in das neue Schuljahr 2021/22. Ihren Kindern wünsche ich viel Freude und Erfolg beim Lernen in der Schule.

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

W. Krüger

Schulleiter

 
 

 
 
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