Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Sachbereich Ordnung, Sicherheit und Soziales

Hauptwohnung, anmelden


Beschreibung

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug persönlich anmelden. Hierbei ist es nicht relevant, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

 

Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht. 


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen

  • Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

  • Ausweisdokumente aller Personen (Personalausweis, Reisepass)

  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde)

  • ggf. Scheidungsurteil

 

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.
Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.


Zusätzlich ist bei ausländischen Urkunden eine beglaubigte oder von einem beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung vorzulegen.


Fristen

2 Wochen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau H. Sonntag
Telefon (038796) 59914

 

 
 
Nächste Sitzungen
 
 
 
 
VERANSTALTUNGEN
 
 
 
 
WetterOnline
Das Wetter für
Plattenburg
 
 
 

Die aktuelle Waldbrandwarnstufe finden Sie auf www.mil.brandenburg.de.