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Allgemeinverfügung u. Begründung zur Allgemeinverfügung der Gemeinde Plattenburg zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner finden Sie unter Verwaltung/Bekanntmachunge

Plattenburg, den 05.​05.​2026

Allgemeinverfügung u. Begründung zur Allgemeinverfügung der Gemeinde Plattenburg zur Abwendung  gesundheitlicher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner finden Sie unter dem Punkt Verwaltung/Bekanntmachungen

 

Sollten Sie Nester des Eichenprozessionsspinner entdecken, melden Sie dies bitte in der Verwaltung!

Im Zuge der Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum ist es Aufgabe der Kommunen, über eine Bekämpfung der Raupen zu entscheiden. An Straßen wiederum ist es der jeweilige Straßenbaulastträger. Und auf Privatgelände liegt die Zuständigkeit beim Eigentümer, zum Beispiel bei Waldbesitzern. Darüber hinaus unterstützt der Landkreis seit Jahren die zuständigen Kommunen in dieser Sache. Für alle von den Kommunen gemeldeten befallenen Flächen koordiniert der Landkreis die Bekämpfung, schreibt die Leistung gebündelt aus, damit das nicht jede Kommune einzeln für ihren Bereich machen muss. Einen Teil der Kosten übernimmt ebenfalls der Landkreis.

 
 

 
 
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